Archive for September, 2015

Fehlkonstruktion bei China-Importen kann tödliche Stromschläge verursachen

Geiz ist geil – Billigprodukte kosten am Ende mehr – aber hochpreisig einkaufen ist leider auch keine Garantie für gutes Licht. Es sollte wohl kaum vorkommen, dass LEDs eines Markenherstellers eine direkte Gefahr für Leib und Leben darstellen wie in diesem geschilderten Fall, aber gibt es selbst hier keine Sicherheit für den Verbraucher, was Lichtmodulationen, Spektralverteilung und Farbwiedergabe anbetrifft. Derartige Qualitätsparameter fristen in der heutigen Zeit leider ein Nischendasein, will heißen: Wirklich gute LED-Produkte muss man derzeit noch mit der Lupe suchen…

 

Neonröhren, Bildschirme, Straßenlaternen, Lichtreklamen: Kunstlicht bestimmt unser Leben bis tief in die Nacht. Doch zu viel Licht bringt den natürlichen Rhythmus von Mensch und Natur aus dem Takt, warnen Forscher.

Quelle: „Licht aus!“ – Wie zu viel Licht Menschen und Natur stört

Image Analysis Tools

Quelle: Image Analysis Tools

E. g. for animal vision simulation…

Quelle: FVLR – Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.

In dem KAN Positionspapier, dem sich die beiden vorangegangenen Einträge widmen, wird auf die hervorragende Bedeutung von Tageslicht zur Beleuchtung von Arbeitsstätten hingewiesen. Dies gibt Gelegenheit, auf die Arbeit des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. hinzuweisen, der in der Industrielandschaft eine löbliche Ausnahme darstellt, denn er hat sich nicht dem Kunstlicht, sondern der Tageslichtnutzung verschrieben. Der obige Link führt zu dem umfangreichen Downloadbereich, wo man sich die zahlreichen Publikationen zum Thema herunterladen kann.

KAN das sein?     Soeben erreichte mich die Nachricht KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung verabschiedet Da KAN (= Kommission Arbeitsschutz und Normung) mit den Stimmen der Sozialpartner die Meinung über Gegenstände sagen darf, die genormt werden sollen, hat deren Wort Gewicht, vor allem, wenn es um Sicherheit und Gesundheit bei …

Quelle: KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung – Licht und Gesundheit

Am Ende dieses Blogbeitrages schreibt Dr. A. E. Çakır:

„Leider, leider hat die Sache einen Haken: Auch die heute installierte Beleuchtung ist biologisch wirksam. Leider nicht immer zum Wohle des Menschen. Was machen wir damit? Merkeln?“

Eine effektivere Möglichkeit ist das Tragen von Brillen, die die kurzwelligen Spektralanteile herausfiltern. Ursprünglich als Schutzbrillen für die Bildschirmarbeit entwickelt, eignen sich solche Filterbrillen auch für Menschen, die sich durch die erhöhten Blauanteile im Kunstlicht am Arbeitsplatz gestört oder beeinträchtigt fühlen.

Quelle: Beleuchtung – KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

Künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung ist ein Thema, das von vielen Herstellern in den letzten Jahren intensiv bearbeitet wurde. Gerade auch auf Normungsebene gab es Bestrebungen, die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht als ein wesentliches Qualitätsmerkmal zu etablieren. Bekanntlich reduziert die Industrie die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht auf die Erhöhung des Blauanteils.

Nun ist aktuell ein Positionspapier veröffentlicht worden, das diese Bemühungen der Industrie in Frage stellt, denn „aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

  • müssen Störungen des circadianen Rhythmus des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden;
  • bestehen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung, um Anforderungen an die Planung festlegen zu können;
  • sind im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung im Wesentlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen;“

ERGO „ist daher Normung im Bereich „Anforderungen oder Empfehlungen für die Planung und den Betrieb künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung an Arbeitsplätzen“ aktuell nicht sinnvoll und außerdem nicht zulässig;

Hier kann das vollständige Positionspapier als pdf heruntergeladen werden.

Wenn Sie sich das Positionspapier durchlesen, können Sie überall dort, wo „künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung“ steht, stattdessen „mit erhöhten Blauanteilen angereichertes Kunstlicht“ einsetzen…
Ein Aspekt, der in diesem Kontext zukünftig eine Rolle spielen könnte, ist die Frage, ob die Vermarktung von Lampen und Beleuchtungsanlagen für die Allgemeinbeleuchtung, die einen Effekt auf den Hormonhaushalt des Menschen (z.B. in Form von Melatonin-Suppression) haben, nicht einen Verstoss gegen geltende Bestimmungen darstellt:
Im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG sind nämlich Vorrichtungen, die einen physiologischen Vorgang im Menschen verändern, als Medizinprodukte einzustufen. Wenn ein Hersteller von Lampen oder Leuchten daher die Unterdrückung eines Hormons (Melatonin) als Zweckbestimmung anführt (biologisch wirksam…; human centric lighting usw.), muss dieses Produkt als Medizinprodukt gekennzeichnet und geprüft sein. Dazu gehört dann z.B. eine Einstufung in eine Risikoklasse, vor dem Inverkehrbringen sind umfangreiche Prüfungen durchzuführen, es sind Indikationen sowie Kontraindikationen anzugeben etc.

Solche Produkte wären demnach Therapeutika und haben im Bereich der Allgemeinbeleuchtung nichts verloren, denn Therapien sollten erst nach einer Diagnose stattfinden. Auch müssen Therapien individualisiert durchgeführt werden, denn Gruppenbehandlungen sind hier ethisch nicht vertretbar.

Lebensbereiche, die allen Menschen zugänglich sind, sollten daher nicht so beleuchtet werden, dass sie besonders hohe biologische Effekte zeitigen, sondern eher in einer Weise, dass sich das Licht durch eine möglichst weitgehende biologische Neutralität auszeichnet.

Quelle: Johann Georg von Soldner und die Ablenkung von Licht an der Sonne