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Quelle: Beleuchtung – KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

Künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung ist ein Thema, das von vielen Herstellern in den letzten Jahren intensiv bearbeitet wurde. Gerade auch auf Normungsebene gab es Bestrebungen, die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht als ein wesentliches Qualitätsmerkmal zu etablieren. Bekanntlich reduziert die Industrie die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht auf die Erhöhung des Blauanteils.

Nun ist aktuell ein Positionspapier veröffentlicht worden, das diese Bemühungen der Industrie in Frage stellt, denn „aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

  • müssen Störungen des circadianen Rhythmus des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden;
  • bestehen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung, um Anforderungen an die Planung festlegen zu können;
  • sind im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung im Wesentlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen;“

ERGO „ist daher Normung im Bereich „Anforderungen oder Empfehlungen für die Planung und den Betrieb künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung an Arbeitsplätzen“ aktuell nicht sinnvoll und außerdem nicht zulässig;

Hier kann das vollständige Positionspapier als pdf heruntergeladen werden.

Wenn Sie sich das Positionspapier durchlesen, können Sie überall dort, wo „künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung“ steht, stattdessen „mit erhöhten Blauanteilen angereichertes Kunstlicht“ einsetzen…
Ein Aspekt, der in diesem Kontext zukünftig eine Rolle spielen könnte, ist die Frage, ob die Vermarktung von Lampen und Beleuchtungsanlagen für die Allgemeinbeleuchtung, die einen Effekt auf den Hormonhaushalt des Menschen (z.B. in Form von Melatonin-Suppression) haben, nicht einen Verstoss gegen geltende Bestimmungen darstellt:
Im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG sind nämlich Vorrichtungen, die einen physiologischen Vorgang im Menschen verändern, als Medizinprodukte einzustufen. Wenn ein Hersteller von Lampen oder Leuchten daher die Unterdrückung eines Hormons (Melatonin) als Zweckbestimmung anführt (biologisch wirksam…; human centric lighting usw.), muss dieses Produkt als Medizinprodukt gekennzeichnet und geprüft sein. Dazu gehört dann z.B. eine Einstufung in eine Risikoklasse, vor dem Inverkehrbringen sind umfangreiche Prüfungen durchzuführen, es sind Indikationen sowie Kontraindikationen anzugeben etc.

Solche Produkte wären demnach Therapeutika und haben im Bereich der Allgemeinbeleuchtung nichts verloren, denn Therapien sollten erst nach einer Diagnose stattfinden. Auch müssen Therapien individualisiert durchgeführt werden, denn Gruppenbehandlungen sind hier ethisch nicht vertretbar.

Lebensbereiche, die allen Menschen zugänglich sind, sollten daher nicht so beleuchtet werden, dass sie besonders hohe biologische Effekte zeitigen, sondern eher in einer Weise, dass sich das Licht durch eine möglichst weitgehende biologische Neutralität auszeichnet.

Bildschirme und Co.: LED-Licht raubt den Schlaf.

Dass die LED kein vollwertiger Ersatz für eine thermische Lichtquelle wie die Glühlampe sein kann, ist aus physikalischer Sicht sowie aus lichtbiologischer Sicht evident. Allerdings bewerten Physik und Biologie die Unterschiede anders: Während der Wärmeanteil, der ein Licht erst natürlich werden lässt (Sonne und Feuer strahlen eine Allianz aus Wärme und Licht ab), von Physikern als Abfallstrahlung angesehen wird, bewertet die Biologie die Wärme gänzlich anders. Gerade für uns Menschen, wie auch für alle anderen Säugetiere, ist der Wärmehaushalt von höchster Wichtigkeit. Die modernen Lichtquellen, allen voran die LED, wurden dieses Wärmeanteils beraubt, woraus eine unterschiedliche Wirkung resultiert. Ein Nebeneffekt der Entfernung langwelliger Anteile im Spektrum ist die Betonung der kurzwelligen Anteile. Damit wiederum gehen die Probleme einher, die in diesem Artikel angesprochen werden – kurzwelliges Licht eignet sich nicht für die gesunde Beleuchtung am Abend und in der Nacht. Jedoch haben viele LEDs noch weitere Problemzonen – mehr dazu in dem Dokument „LED-Licht für die Allgemeinbeleuchtung – Wunderlampe oder Trojanisches Pferd?“, das durch Anclicken heruntergeladen werden kann…

via Farbe Blau soll Wildunfälle um Hersbruck vermeiden – Hersbruck – nordbayern.de.

„Dagegen ist Blau eine regelrechte Schreckfarbe, sie wird, da sie in der Natur praktisch nicht vorkommt, sofort als fremd und daher potenziell gefährlich empfunden. Dieses Wissen machen sich die Jäger jetzt zunutze.“

WDR 2 Quintessenz – Die richtige Lichtquelle – WDR 2 Der Sender.

Ein Beitrag aus dem „Rezeptbuch“ für gutes Licht?!Wer sich mit den Hinweisen zu hellem blauem Licht am Morgen nicht wohlfühlt, darf durchaus variieren. Wem seine Gesichtsfarbe im LED-Licht nicht gefällt, sieht mehr, als die Norm erlaubt…

Das schöne am Licht: es ist sinnlich erlebbar! Fühlt es sich nicht gut an, tut es uns auch nicht gut. Wird hier eine Gewöhnung erzwungen, kann man sich fortan nur noch bedingt auf das Gefühl verlassen. Immerhin wird die Glühlampe nicht ignoriert, sondern bekommt in dem Beitrag den ihr gebührenden Platz.

Übrigens: Sowohl im Elektromarkt, als auch im Baumarkt und bei Amazon und eBay gibt es noch Glühlampen zu kaufen!

 

Rätselraten um blaue Hummer

An den amerikanischen Küsten häufen sich die Meldungen über ungewöhnlich gefärbte Krustentiere

via Rätselraten um blaue Hummer: Farbimpulse.

scinexx | Farbe des Nachthimmels verändert sich: LED-Straßenlampen lassen den bewölkten Himmel abends blauer scheinen – Nacht, Himmel, Bewölkung, LED-Straßenbeleuchtung, Beleuchtungstechnik, Helligkeit, Lichtfarbe, Himmelsfarbe, blaues Licht, Farbspektren.