3 Sep
Beleuchtung – KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Author: wunschartQuelle: Beleuchtung – KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung ist ein Thema, das von vielen Herstellern in den letzten Jahren intensiv bearbeitet wurde. Gerade auch auf Normungsebene gab es Bestrebungen, die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht als ein wesentliches Qualitätsmerkmal zu etablieren. Bekanntlich reduziert die Industrie die biologische Wirksamkeit von Kunstlicht auf die Erhöhung des Blauanteils.
Nun ist aktuell ein Positionspapier veröffentlicht worden, das diese Bemühungen der Industrie in Frage stellt, denn „aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
- müssen Störungen des circadianen Rhythmus des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden;
-
bestehen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung, um Anforderungen an die Planung festlegen zu können;
- sind im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung im Wesentlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen;“
ERGO „ist daher Normung im Bereich „Anforderungen oder Empfehlungen für die Planung und den Betrieb künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung an Arbeitsplätzen“ aktuell nicht sinnvoll und außerdem nicht zulässig;“
Hier kann das vollständige Positionspapier als pdf heruntergeladen werden.
Solche Produkte wären demnach Therapeutika und haben im Bereich der Allgemeinbeleuchtung nichts verloren, denn Therapien sollten erst nach einer Diagnose stattfinden. Auch müssen Therapien individualisiert durchgeführt werden, denn Gruppenbehandlungen sind hier ethisch nicht vertretbar.
Lebensbereiche, die allen Menschen zugänglich sind, sollten daher nicht so beleuchtet werden, dass sie besonders hohe biologische Effekte zeitigen, sondern eher in einer Weise, dass sich das Licht durch eine möglichst weitgehende biologische Neutralität auszeichnet.