Elektromagnetische Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen

Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist:

„Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass die von den Lampen emittierte optische Strahlung sowie die elektrischen und magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen einhalten.“

viaElektromagnetische Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen.

Der Sinnspruch auf dieser Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz lautet übrigens: „Verantwortung für Mensch und Umwelt“.

Die vollständige Stellungnahme können Sie sich von dort herunterladen.

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