Solarienverbot für unter 18-jährige Personen

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 ein Gesetz gebilligt, das Minderjährigen den Besuch von Solarien verbietet (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung). Der Bundestag hatte das Gesetz im Juni verabschiedet, das Verbot für Minderjährige ist ab sofort gültig. Das Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen, die durch die Anwendung nicht-ionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können.

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